Friday, June 23, 2006

*** SCHARIA ist FASCHISMUS ***

Fatwas (islamische „Rechts“gutachten), die die ganze MENSCHENVERACHTUNG dieser Religion dokumentieren

(zitiert nach http://www.islaminstitut.de/Anzeigen_von_Fatawa.43+M5daac1f9c0a.0.html):

„1) Frage: "Muss eine Person, die den Islam velässt, ohne gegen den Islam in irgendeiner Form zu kämpfen, getötet werden? Wie ist es, wenn ein früherer Jude oder Christ den Islam verlässt und weiter unter Muslimen in Frieden leben möchte - muss dieser auch getötet werden?"

[Kommentar: Die Sharia schreibt die Tötung jedes Apostaten vor, auch wenn sie vor Gericht nur in den seltensten Fällen verhandelt werden dürfte.]

Antwort: "Wenn der Abgefallene seinen Abfall öffentlich äußert, muss er getötet werden. Wenn er aber seinen Abfall nicht zum Ausdruck bringt, wird er in diesem Fall von Allah bestraft." [nicht von Menschen]

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm

2) Frage: "Wieso erwähnt der Koran nicht die Bestrafung (die Tötung) des Abgefallenen vom Islam, obwohl diese sehr wichtig ist?"

Antwort: "Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Koran, der Überlieferung und der 'Sunna' (der Lebensweise Muhammads und seinen Entscheidungen). Aus allen diesen Quellen dürfen die Strafen des Schari'a abgeleitet werden."

[Kommentar: Die Überlieferung berichtet, daß Muhammad die Tötung eines Abgefallenen befohlenen habe.]

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm“

„Käfighaltung“ – im Islam nicht nur für Hennen:

Und wer von euren Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.“ (Sure 4, Vers 15; was mit Hurerei begehenden Männer geschehen soll, darüber schweigt sich der Koran hier aus.)

Dieser Vers wird auch Frauen-Kerker-Vers genannt. Seine tragische Umsetzung in die Praxis wird in dem Buch „Ich, Prinzessin aus dem Haus Al Saud“ von J. Sasson geschildert: Eine Tochter aus saudischem Königshause wurde wegen ihrer Liebe zu einem Studenten in London in der sog. Frauenkammer eingekerkert. Nur ein Schlitz in der Tür diente zur Gabe von Nahrung und ein Loch im Boden für Fäkalien. Auf Seite 202 und 265f. wird der obige Koranvers als Grund für diese unmenschliche Behandlung angegeben.

Wednesday, June 21, 2006

Fatwas (islamische „Rechts“gutachten), die die ganze MENSCHENVERACHTUNG dieser Religion dokumentieren

(zitiert nach http://www.islaminstitut.de/Anzeigen_von_Fatawa.43+M5daac1f9c0a.0.html):

„1) Frage: "Muss eine Person, die den Islam velässt, ohne gegen den Islam in irgendeiner Form zu kämpfen, getötet werden? Wie ist es, wenn ein früherer Jude oder Christ den Islam verlässt und weiter unter Muslimen in Frieden leben möchte - muss dieser auch getötet werden?"

[Kommentar: Die Sharia schreibt die Tötung jedes Apostaten vor, auch wenn sie vor Gericht nur in den seltensten Fällen verhandelt werden dürfte.]

Antwort: "Wenn der Abgefallene seinen Abfall öffentlich äußert, muss er getötet werden. Wenn er aber seinen Abfall nicht zum Ausdruck bringt, wird er in diesem Fall von Allah bestraft." [nicht von Menschen]

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm

2) Frage: "Wieso erwähnt der Koran nicht die Bestrafung (die Tötung) des Abgefallenen vom Islam, obwohl diese sehr wichtig ist?"

Antwort: "Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Koran, der Überlieferung und der 'Sunna' (der Lebensweise Muhammads und seinen Entscheidungen). Aus allen diesen Quellen dürfen die Strafen des Schari'a abgeleitet werden."

[Kommentar: Die Überlieferung berichtet, daß Muhammad die Tötung eines Abgefallenen befohlenen habe.]

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm“